بسم الله الرّحمن الرّحيم
تعلن مدرسة مسجد المهاجرين عن فتح باب التّسجيل لقبول الأطفال الجدد لتعلّم اللّغة العربيّة
وذلك يوم الأحد 2025.06.22 من 08:00 الى 12:00
ونظرا لمحدودية الأماكن المتوفرّة فالأولويّة لمن حضر أوّلا
نحن لا نقدّم خدمة التّسجيل المسبق وليس لدينا قائمة انتظار
يتعيّن على أحد الوالدين الحضور للتسجيل
Die Al-Muhajirin-Schule gibt bekannt, dass die Anmeldung für neue Kinder zum Arabischunterricht
am So., dem 22.06.2025, zwischen 8:00 und 12:00 Uhr möglich ist.
Aufgrund der begrenzten Platzanzahl gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst„
Eine Voranmeldung ist nicht möglich! Es gibt keine Warteliste!
Die Anmeldung erfordert die Anwesenheit eines Elternteils.
Regelungen
Interne Regelungen der Unterrichtsverwaltung der Al-Muhajirin Moschee Bonn e.V.
- Dauer der Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft gilt für ein gesamtes Unterrichtsjahr, also von September bis Juni. - Unterrichtsform:
Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenz statt. Bei besonderen Umständen kann auf Online-Unterricht umgestellt werden – dies liegt im Ermessen der Unterrichtsverwaltung und ist abhängig von den technischen Möglichkeiten. - Ferien und Feiertage:
Die Ferien richten sich nach den Schulferien in NRW. Zusätzlich findet an religiösen Feiertagen und bei Veranstaltungen kein Unterricht statt. - Unterrichtszeit:
Der Unterricht umfasst 3 Stunden pro Woche, inklusive Pausen. Das offizielle Jahresprogramm wird per WhatsApp innerhalb der jeweiligen Klassengruppe mitgeteilt. - Einteilung & Anfragen:
Wünsche der Eltern bezüglich Unterrichtstagen oder -Zeiten können nicht berücksichtigt werden.
Ein Antrag auf Wechsel der Unterrichtszeit, -stufe oder -tage ist nur im September möglich.
Wer bei der Anmeldung keinen Einstufungstest beantragt, kann diesen nachträglich nicht mehr stellen.
Eine Anmeldung ist erst dann erfolgreich, wenn eine offizielle Bestätigung per WhatsApp an die bei uns hinterlegte Nummer erfolgt. - Kundennummer:
Bei bereits angemeldeten Kindern muss die Kundennummer (FN…) bei der Anmeldung zwingend angegeben werden. - Gebühren:
Die Gebühr beträgt 200 € pro Kind und Jahr, inklusive Lernmaterialien (Bücher). Die Zahlung erfolgt im Voraus. - Zahlungsabwicklung:
Der Betrag wird einmal jährlich, am ersten Werktag im August, per Bankeinzug abgebucht.
Die Eltern tragen die Verantwortung für etwaige Rücklastschriften aufgrund von fehlendem Guthaben oder Bankwechsel. - Rücktritt:
Nach der Anmeldebestätigung ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Eine Rückerstattung der Gebühren ist ausgeschlossen. - Abmeldung für das Folgejahr:
Eine Abmeldung muss mindestens 15 Tage vor Ende des Unterrichtsjahres erfolgen.
erfolgt keine Abmeldung, wird das Kind automatisch für das nächste Unterrichtsjahr angemeldet. - Lernmittel:
Eltern verpflichten sich, alle vorgegebenen Lernmittel rechtzeitig zu besorgen. - Haftung bei Schäden:
Eltern haften für von ihren Kindern verursachte Schäden an Einrichtungen (z. B. Stühle, Tische) oder am Eigentum anderer Schüler. Sie sind verpflichtet, Kosten zu übernehmen oder Ersatz zu beschaffen. - Kommunikation:
Die Eltern müssen eine aktuelle Telefonnummer mit WhatsApp-Zugang angeben. Änderungen sind umgehend mitzuteilen. Die Unterrichtsverwaltung übernimmt keine Verantwortung bei Kommunikationsausfällen durch veraltete Kontaktdaten. - Bring- und Abholzeiten:
Kinder sind mindestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn zu bringen und direkt nach Unterrichtsende abzuholen.
Eine Betreuung ist nur bis maximal 10 Minuten nach Unterrichtsende möglich – nur wenn die Eltern mindestens 20 Minuten vor Unterrichtsende eine Verspätung mitteilen.
Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten übernimmt die Unterrichtsverwaltung keine Aufsichtspflicht mehr. - Abwesenheiten:
Bei Abwesenheit ist die Unterrichtsverwaltung vor Unterrichtsbeginn per WhatsApp-Nachricht (schriftlich oder Sprachnachricht) mit Begründung zu informieren. - Verlassen des Geländes:
Kinder dürfen während der Pause nicht den Moscheehof verlassen.
Die Unterrichtsverwaltung haftet nicht, wenn Kinder das Gelände in der Pause oder nach Unterrichtsende verlassen. - Rechtsverbindlichkeit:
Bei Unklarheiten oder widersprüchlichen Auslegungen dieser Regelungen gilt ausschließlich des arabischen Originaltexts als rechtsverbindlich.